GRÜNE Fraktion im Münchner Bezirksausschuß 19
Antrag für die BA-Sitzung am 05.12.2006
Betreff : Stellungnahme des BA 19 zum Gelände des ehemaligen „Thalkirchner Bahnhofs“ / Beb.Pl.Nr. 1544 b
Antrag : Der BA 19 gibt im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB, zur Planungsdarlegung des geänderten Bebauungsplans mit der Nr. 1544 b, folgende Stellungnahme ab :
1. Der BA 19 fordert eine deutliche Reduzierung der geplanten Wohnbebauung in der Priorität von Süden nach Norden.
2. Der BA 19 fordert eine durchgängige Tempo-30-Regelung in der Maria-Einsiedel-Str., die ggf. durch bauliche Veränderungen im Straßenkörper herbeigeführt werden muß.
3. Die Ersatzflächen für die zerstörten Biotope müssen vollständig innerhalb des Planungsumgriffs nachgewiesen werden.
4. Auf die westliche Einfahrt in Höhe des Ringlokschuppens soll verzichtet werden, um die Biotopflächen durchgängig zu erhalten.
5. Der Erhalt der denkmalgeschützten Gleistrasse darf nicht zu einer weiteren Ausdünnung der bestehenden Biotopflächen führen.
6. Auf die zusätzliche Bebauung zwischen den bestehenden denkmalgeschützten Gebäuden im Südteil soll verzichtet werden.
Begründung :
zu 1.) Die vorliegenden Planungen, welche eine Geschoßfläche von 15.050 qm allein im Nordteil des Planungsumgriffs prognostizieren, sind nicht mit der vom Stadtrat am 15.12.2004 beschlossenen „moderaten Bebauung“ (Antrag der Referentin, unter 1.) in Einklang zu bringen. Nimmt man die projektierten Erweiterungen im Bereich der denkmalgeschützten Gebäude hinzu, so überschreitet man eben die Marge von 16.000 qm, welche auf Anraten des BA aus der Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbs vom Dezember 2004 gestrichen wurde. Denn laut Beschlußlage des BA 19 gelten 16.000 qm zusätzliche Geschoßfläche für diesen Planungsumgriff eben nicht als „moderate Bebauung“, sondern als massiver Eingriff in die Flora und Fauna des Geländes. Außerdem trägt eine solch massive Wohnbebauung zu einem weiteren Anstieg des Verkehrsdrucks auf die Maria-Einsiedel-Str. bei. Je deutlicher die geplante Wohnbebauung in der Priorität von Süden nach Norden reduziert wird, desto gänzlicher können die Biotopflächen der Isarauen erhalten werden.
zu 2.) Um dem bisher schon existierenden Schleichverkehr entgegenzuwirken, fordert der BA 19 deshalb auch die Einrichtung einer durchgängigen Tempo-30-Zone für die Maria-Einsiedel-Str., welche ggf. durch bauliche Veränderungen im Straßenkörper herbeizuführen ist. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, daß der vom Planungsreferat prognostizierte „gerade noch stabile Verkehrszustand“ (Seite 11 der Planungsdarlegungen vom 05.10.06) entschieden verbessert wird.
zu 3.) Die Ausgleichsflächen für die zerstörten Biotope müssen komplett innerhalb und sollen nicht wie in den Planungsdarlegungen auf Seite 14 angegeben, „zum Teil außerhalb des Planungsgebiets“, nachgewiesen werden. Nur durch einen Komplettnachweis innerhalb des Umgriffs, kann den Isarauen wenigstens ein näherungsweiser Ersatz für die zerstörten Biotopflächen zurückgegeben werden.
zu 4.) Die geplante westliche Zufahrt auf Höhe der Geitauer Str. ist auch aufgrund der nicht weiter konkretisierten zukünftigen Nutzungen für die denkmalgeschützten ehemaligen Bahngebäude nicht zielführend und würde nur das durchgängige Biotopband am Westrand des Bebauungsgebiets zerstückeln. Die südliche Zufahrt von der Benediktbeuerer Str. ist für die bisherigen Nutzungen ausreichend.
zu 5.) Da sich ein Großteil der kartierten Biotope entlang der ehemaligen Gleistrasse befindet, ist bei den angekündigten Pflegemaßnahmen der Gleise drauf zu achten, daß es nicht zu einer weiteren Ausdünnung der noch bestehenden Biotopflächen kommt.
zu 6.) Die einstöckigen Verbindungsbauten zwischen den denkmalgeschützten Gebäuden führen zu einer weiteren baulichen Verdichtung des Areals und erscheinen architektonisch, wie auch hinsichtlich ihrer geplanten Nutzung, nicht zweckmäßig.
Diesen Antrag können Sie hier im Original als pdf herunterladen.



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