GRÜNE Fraktion im Münchner Bezirksausschuß 19

Antrag für die BA-Sitzung am 09.11.2004 

Betreff : Stellungnahme des BA 19 zum Gelände des ehemaligen „Thalkirchner Bahnhofs“

Antrag : Der BA 19 lehnt den Entwurf der Vorlage des Planungsreferats für die Beschlußfassung in der Vollversammlung des Stadtrats am 15.12.04 aus folgenden Gründen in allen Punkten ab :

·        16.000 qm zusätzliche Geschoßfläche auf einem Planungsgebiet mit einer Gesamtfläche von ca.44.000 qm verstehen wir nicht als „moderate Bebauung“ (siehe S.9 des Vorlagenentwurfs), sondern als einen massiven Eingriff in die einzigartige Flora und Fauna des Geländes. Mittelfristig wird die im Entwurf beabsichtigte Nutzung des Planungsgebiets zu einer Zerstörung der Isarauen führen. Eine darauf folgende Erweiterung der Nutzung auf angrenzenden Landschaftsschutzgebiete im Norden und auf das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet im Süden scheint dann nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Die unwiederbringliche und weiträumige Zerstörung der Isarauen wäre die logische Konsequenz. 

·        Die zu erwartende exklusive Wohnbebauung wird kaum mit der „Öffnung und Durchgängigkeit“ (s.S.8 des Vorlagenentwurfs) des Gebiets in Einklang zu bringen sein.

·        Die Biotope dürfen nicht nur „weitestgehend“, sondern müssen als zusammenhängendes Gebiet vollständig erhalten bleiben.

·        Eine zusätzliche Verkehrserschließung des Planungsgebiets wird ebenfalls abgelehnt, da der schützenswerte Baum- und Buschbestand entlang der ehemaligen Bahntrasse dadurch zerstört würde.

·        Durch Erstellung der zusätzlich notwendigen Stellplätze würde die Flächenversiegelung des Gebiets weiter vorangetrieben, da Tiefgaragen im Wettbewerbsgebiet wegen der dortigen Höhe des Grundwassers nicht in Frage kommen und kategorisch abzulehnen sind.

·        Der Textbaustein zur ÖPNV-Erschließung (B.2.2.4) ist falsch; auch dem Planungsreferat dürfte bekannt sein, daß die Linie 57 nie wieder verkehren wird, sondern daß eine Kleinbuslinie 135 die Funktion übernehmen wird, welche nicht als Ringlinie, sondern zum S-Bahnhof Solln und darüber hinaus geführt wird. Diese Linie (verkehrt nur im Sommerhalbjahr) sowie die S-Bahn-Stationen Mittersendling und Siemenswerke (Isar-Hangkante liegt dazwischen) stellen keine ÖPNV-Erschließung für Wohnbebauung im Planungsgebiet dar. Aufgrund dieser besonders für das südliche Planungsgebiet höchst  mangelhaften Anbindung, ist mit einem steigenden Individualverkehr auf den zubringenden Straßen zu rechnen, die teils schon heute am Rande ihrer Kapazitätsgrenzen liegen.

·        Da zu befürchten ist, daß die in Nord-Süd Richtung geplante Fußgänger- und Fahrrad-  Trasse im Rahmen der im Entwurf dargelegten neuen Planungen als betonierter Verkehrsweg umgesetzt wird, und damit ihren Teil zur Zerstörung der erhaltenswerten Biotopflächen beiträgt, ist diese ebenfalls kritisch zu beurteilen. 

·        Der notwendige Lärmschutz ist für das gesamte Planungsgebiet nicht zu gewährleisten.

·        So hat das traditionsreiche Maria-Einsiedel-Bad einschließlich eventuell künftig notwendiger Betriebsveränderungen Bestandsschutz; neue Nutzungen stehen damit auch mit der zuvor geschilderten Problematik in Konflikt. da zukünftige Spannungen mit den neuen Anwohnern zu erwarten sind.

·        Der Denkmalschutz darf nicht als Steigbügelhalter für die Zerstörung der Isarauen mißbraucht werden, denn zur Instandhaltung der betroffenen Gebäude waren und sind die Eigentümer verpflichtet. Den privaten Nutzern ist auch der durch herumliegende Abfälle und wahllos deponierten Unrat entstehende verwahrlost erscheinende Zustand des Planungsareals zuzuschreiben. 

·        Die im Wettbewerbstext verwendeten Begriffe „Nordbereich“, „mittlerer Bereich“, „Südlicher Bereich“ sind räumlich nicht hinreichend definiert und lassen deshalb keine korrekte Einschätzung der geplanten Bebauung zu. Bei diesem Punkt ist die insgesamt mangelhafte Kartierung des Planungsgebiets im Antragsentwurf zu kritisieren.

 

Der BA lehnt somit den Antrag der Referentin in allen Punkten ab.

Statt dessen wird von Seiten des BA’s gefordert, den Grundsatzbeschluß für die Städtebauliche Rahmenplanung Thalkirchen, Planteil Bahnhof, vom 23.10.91 im Sinne der in diesem Antrag benannten Punkte weiterzuplanen. Im darauf folgenden städtebaulichen Wettbewerb müssen die anerkannten Naturschutzverbände zum frühstmöglichen Zeitpunkt ausreichend vertreten sein.

Der BA 19 bittet seinen Vorsitzenden, diese Meinung in der Bauleitplankommission am 25.11.04 und im Planungsausschuß am 1.12.04 zu vertreten und beantragt für ihn das Rederecht.

Der BA regt an, eine Einwohnerversammlung zu diesem Thema durchzuführen, auf der das Planungsreferat seine Planungen darlegt und der tatsächliche Nutzungsbedarf des Areals ermittelt wird.

Den Originalantrag können Sie sich hier als pdf herunterladen.