GRÜNE Fraktion im Münchner Bezirksausschuß 19

 Antrag für die BA-Sitzung am 07.12.2004

Betreff : Stellungnahme des BA 19 zur geänderten Beschlußvorlage für das Gelände des ehemaligen „Thalkirchner Bahnhofs“

Antrag : Der Bezirksausschuß 19 nimmt die geänderte Vorlage des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, welche das Areal des ehemaligen „Thalkirchner Bahnhofs“ betrifft, zur Kenntnis. Zu den Feststellungen des Referats unter Abschnitt G. „Beteiligung des Bezirksausschusses 19“, nimmt der BA 19 wie folgt Stellung : 

Zu 1. : Die genauen Angaben zu der Größe der geplanten, neu zu bauenden Geschoßflächen wurden lobenswerterweise aus dem Auslobungstext entfernt.

Die in Aussicht gestellten Ausgleichsflächen, für die durch bauliche Eingriffe endgültig zerstörten Biotope, können jedoch keinen wirklichen ökologisch sinnvollen Ausgleich darstellen. Der BA 19 ist voll des Vertrauens, daß dem Planungsreferat durchaus bewußt ist, daß solch sensible Gebiete nicht einfach „umgepflanzt“ werden können.

Zu 2. : Die vom Planungsreferat zu diesem Punkt dargelegten Erörterungen werden wohlwollend zur Kenntnis genommen und in sicherer Erwartung einer dementsprechenden Realisierung unterstützt.

Zu 3. und 4. : Der BA 19 lehnt eine westliche Erschließung des Planungsgebiets von Seiten der Maria-Einsiedel-Str. aufgrund der im Originalantrag des BA 19 vom 09.11.04 genannten Gründe weiterhin ab. Ein Eingriff in die vorhandenen Biotopstrukturen muß von vorneherein ausgeschlossen und darf nicht erst im weiteren Wettbewerbsverfahren „ggf.“ korrigiert werden.

Zu 5. : Die Nutzung der denkmalgeschützten Gebäude als Parkgaragen dürfte wohl nicht zur gewünschten Aufwertung dieser Bauten beitragen. Der Bau von Tiefgaragen erscheint für den möglichen Investor aufgrund der hohen zusätzlichen Kosten als unrentabel. Die durch anderweitige Lösungen entstehende, und durch das bayerische Baugesetzt geforderte Schaffung der erforderlichen Stellplätze, geht mit einer nicht tolerierbaren zusätzlichen Flächenversiegelung des Areals einher, die die nicht vorhandene Umweltverträglichkeit der gesamten Planungen veranschaulicht.

Zu 6. : Der BA 19 begrüßt die zu diesem Punkt durchgeführten Änderungen im Auslobungstext und die Bemühungen des Planungsreferats um eine Klärung der tatsächlich entstehenden Verkehrsbelastung. Jedoch hält der BA 19 die im Antragstext geschilderte verkehrliche Anbindung des Planungsgebiets weiterhin für mangelhaft. Die geplante Buslinie 135, die „in der Zeit von Oktober bis zum Anfang der Osterferien eingeschränkt, in den Sommermonaten alle 30 Minuten verkehren“ (Antrag der Referentin, unter G, zu 6.) soll, stellt besonders für die zukünftigen Bewohner im südlichen Planungsgebiet keine adäquate Alternative zum eigenen PKW dar. Es ist deshalb mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen auf den umliegenden Straßen zu rechnen.

Zu 7. und 8.: Der BA 19 begrüßt die Anstrengungen des Planungsreferats den Lärmschutzproblemen angemessen Rechnung zu tragen. Die Sorge um etwaige gerichtliche Auseinandersetzungen seitens der zukünftigen Bewohner und dem Betreiber des Maria-Einsiedel-Bades bleibt jedoch bestehen.

zu 9. : Von Seiten des BA 19 wird die Instandhaltung der Baudenkmäler im südlichen Bereich des Planungsareals begrüßt. Ob dies jedoch nur „im Verein mit einer maßvollen zusätzlichen Bebauung“ realisierbar ist, darf bezweifelt werden. In diesem Zusammenhang ist über eine Bestandsgarantie für die jetzigen Nutzer nachzudenken, um deren Investitionswillen in die verwendete Bausubstanz zu steigern. Der besonders im mittleren und nördlichen Planungsgebiet verstreute Unrat, bleibt jedoch den privaten Nutzern anzulasten.

zu 10. : Der BA 19 dankt dem Planungsreferat für die Klärung dieses Punktes.

zu den weiteren Forderungen :

Der BA 19 begrüßt

- die Beteiligung des Naturschutzbeirats am Preisgericht, sieht jedoch besonders bei den weiteren Planungen die Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände als noch nicht gesichert an und bleibt deshalb bei seiner in der Stellungnahme vom 09.11.04 geäußerten Forderung.

- den Einbau der Stellungnahme in die Wettbewerbsauslobung.

Der BA 19 bemängelt :

- die für ehrenamtliche politische Tätigkeit zu kurzfristige Einbindung des BA’s bei der Abgabe seiner Stellungsnahme vom 09.11.04.

- die mangelnde Einbeziehung des Bezirksausschußvorsitzenden in die Bauleitkommission am 25.11.04

- die nicht rechtzeitig vor der verschobenen Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung erfolgte Verschickung der geänderten Sitzungsvorlage an den BA.

Der BA lehnt somit auch den geänderten Antrag der Referentin in allen zentralen Punkten (1.-5.) ab.

Statt dessen wird von Seiten des BA’s weiterhin gefordert, den Grundsatzbeschluß für die Städtebauliche Rahmenplanung Thalkirchen, Planteil Bahnhof, vom 23.10.91, im Sinne der in der Stellungnahme des BA’s vom 09.11. benannten Punkte, und ergänzt durch die hiermit präzisierten Forderungen, weiterzuplanen. Somit lehnt der BA 19 jegliche weitere Bebauung des Planungsareals ab.

In diesem Sinne baut der BA 19 auf die Berücksichtigung der in der Einwohnerversammlung vom 16.12.04 beschlossenen Anträge in die weiteren Planungen.

Im städtebaulichen Wettbewerb müssen die anerkannten Naturschutzverbände zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausreichend vertreten sein.

Vor der Durchführung eines Architektenwettbewerbs muß die geplante Bebauung auf ökologische und soziale Verträglichkeit hin geprüft werden. Solange keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, wird der Bezirksausschuß 19 keinem Architektenwettbewerb zustimmen.

Der BA 19 bittet seinen Vorsitzenden, diese Meinung im Planungsausschuß am 08.12.04 zu vertreten und beantragt für ihn das Rederecht.

 

Den Originalantrag können Sie hier als pdf herunterladen.