GRÜNE Fraktion im Münchner Bezirksausschuß 19

Antrag für die BA-Sitzung am 19.12.2006

Betreff : Stellungnahme des Bezirksausschuß 19 zum Thema eines geplanten Einzelhandelsgroßprojektes im Münchner Süden

Der BA 19 kommt zu dem Ergebnis, daß das Gelände am Ratzingerplatz (Ecke Aidenbachstr. / Boschetsrieder Str.) als einziger diskutierter Standort für ein Einzelhandelsgroßprojekt geeignet ist. Die Verkaufsfläche muß jedoch unter 20.000 qm liegen, um den regionalen Charakter des Projekts nicht zu gefährden und die zusätzliche Verkehrsbelastung für den Stadtbezirk so gering wie möglich zu halten.

Die in Frage kommenden Flächen für eine solche Bebauung erstrecken sich vor allem auf die Flächen „Bürgerschaftliches Engagement / Forum“ westlich der Zeppelinhalle, und auf das für Gewerbe- und Wohnbebauung geplante Areal südöstlich des Kreuzungsbereichs Aidenbachstr. / Boschetsrieder Str. (laut noch nicht rechtskräftigem Bebauungsplan 1769a).

Des weiteren muß dafür gesorgt werden, daß

-         sich die Neubauten architektonisch in die bestehenden Strukturen einfügen, sowohl was die Gebäudehöhe, die Gebäudegröße als auch das Gebäudedesign betrifft.

-         die städtische Infrastruktur im Zentrum Fürstenried Ost erhalten bleibt und nicht an den Ratzingerplatz umzieht. Ein neues Sozialbürgerhaus am Ratzingerplatz scheint ebenso unsinnig wie eine weitere Dependance der Volkshochschule.

-         die erforderlichen Parkplätze unter architektonischer Einbeziehung des bestehenden Parkdecks und zu schaffender, in die Baukörper integrierter, Stellplätze entstehen.

-         die bestehende Baumasse in Form der Zeppelinhalle in die Planung eines zukünftigen Einzelhandelsgroßobjekts integriert und somit einer sinnvollen Endnutzung zugeführt wird.

-         ausreichende Lärmschutzmaßnahmen für die Einwohner der sich im Osten an das Planungsgebiet anschließenden Wohnbebauung getroffen werden.

-         , um den eigentlichen Ratzingerplatz (ehemalige Haltestelle der Trambahn) einer sinnvollen Nutzung zuzuführen, eine unverzügliche Entscheidung in Bezug auf den Realisierungszeitpunkt der Trambahn-Westtangte herbeigeführt wird. Sollte der Realisierungszeitpunkt noch Jahre auf sich warten lassen, müssen schleunigst Zwischennutzungs- möglichkeiten für den eigentlichen Ratzingerplatz (ehemalige Haltestelle der Trambahn) erarbeitet und umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang müssen auch die bisherigen Nutzer (Klangraum e.V.) eingebunden werden. 

-         der geplante durchgängige, das Gebiet von Westen nach Osten querende Grünzug mit Radweg, nicht gefährdet wird.

Des weiteren ist zu prüfen, inwieweit

-         die im aktuellen Flächennutzungsplan (laut Stadtratsbeschluß vom 15.03.2006)  kartierte allgemeine Grünfläche im Osten des Planungsgebiets überplant, und als städtische Aufenthaltsfläche besser in die begrünte Trasse des Radwegs integriert werden kann. Dadurch könnten sich nicht nur planerisch sinnvollere Nutzungen für den östlichen Teil des Planungsgebiets ergeben, sondern es bestünde auch die Chance einen kleinen, aber belebten, städtischen Platz im Zentrum des südöstlichen Planungsumgriffs entstehen zu lassen.

-         „belebende“ Betreiber, wie Bars, Kinos, Theater, Gaststätten, Discotheken, Clubs,etc., in den nordöstlichen und südöstlichen Quadranten realisiert werden können. Im nordöstlichen Quadranten könnte auch kleinteiliger Einzelhandel angesiedelt werden. Dementsprechend lehnt der BA 19 die auf der Einwohnerversammlung vom 06.11.06 durch Hrn. Grewe für die Firma Rewe/TOOM vorgestellten Planungen für dieses Areal ab.

Begründung :

Von den im Zusammenhang mit der geplanten Situierung eines Einzelhandelsgroßprojekts im Stadtbezirk 19 diskutierten Standorten weist der Standort „Ratzingerplatz“ die mit Abstand beste öffentliche Verkehrsanbindung auf. Die direkten Anschlüsse zur U3 und zu den zahlreichen Buslinien ergeben mit der Nähe zu den S-Bahn-Haltestellen Siemenswerke und Solln eine sehr gute Anbindung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, die durch die Realisierung der Trambahn-Westtangente noch verbessert würde. Diese Planungen für eine Tram-Trasse müssen jedoch hinsichtlich ihrer Realisierung terminiert werden, da sie sonst ihre ungewollte Blokadewirkung für die Entwicklung des Ratzingerplatzes beibehalten.

Der Individualverkehr wird durch die Begrenzung der Verkaufsflächen und der sehr guten öffentlichen Anbindung minimiert. Dennoch müssen natürlich Parkplätze entstehen; jedoch in einer weitaus geringeren Anzahl als bei den anderen diskutierten Standorten.

Aus politischer Sicht befindet sich der 19.Stadtbezirk nicht in Kaufkraft-Konkurrenz zu den anderen Stadtbezirken oder Gemeinden im Umland. Es kann kein nachhaltiges politisches Interesse daran bestehen massiv Kaufkraft aus anderen Stadtteilen und Landkreisen abzuziehen und an einer zentralen Stelle im Stadtbezirk zu bündeln und damit nicht nur massiven Individualverkehr in den Stadtbezirk zu ziehen, sondern auch das ortsnahe Angebot im eigenen, aber auch in anderen Stadtbezirken und Landkreisen weiter auszudünnen.

Dem BA 19 ist es wichtig, daß das Gelände „Ratzingerplatz“ belebt und einer nachhaltigen und sinnvollen Nutzung zugeführt wird. Dies wollen wir mit den im vorliegenden Beschluß skizzierten Schritten erreichen.

Sie können den Originalantrag hier auch als pdf herunterladen.