Jerzy Montag, MdB

für den Münchner Süden im Bundestag

Seit 2002 arbeitet Jerzy Montag als Bundestagsmitglied für ihre Anliegen.
Bei den Neuwahlen 2005 wurde der Rechtsanwalt und Strafverteidiger erneut über die bayerische Landesliste in den Bundestag gewählt. Wie schon 2002 kandidierte er als Direktkandidat für den Wahlkreis München Süd, zu dem neben dem 19.Stadtbezirk auch die benachbarten Bezirke Sendling, Sendling-Westpark, Obergiesing, Untergiesing-Harlaching und Hadern gehören. 

Er ist rechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Damit der liberale Rechtsstaat nicht Auslauf- sondern Zukunftsmodell bleibt, streit er für den Schutz unserer Grund- und Bürgerrechte. Als Mitglied des Europaausschusses ist es ihm wichtig, dass der Bundestag die europäische Gesetzgebung und Rechtssetzung aktiv begleitet. Seit 2005 ist er Vorsitzender der deutsch-israelischen Parlamentariergruppe.

Mehr Infos über den früheren bayerischen Landesvorsitzenden und seine Arbeit in Berlin finden Sie in seinem umfangreichen Onlineangebot.

Beschluss des Treffens der Münchner Süd-OVs am 25.07.06

Am 25.07.06 beschlossen die anwesenden Mitglieder bei einem vierteljährlichen Treffen der Münchner Süd-OVs (STOFF, Hadern, Sendling und Giesing) folgenden Antrag des früheren langjährigen OV-STOFF-Vorsitzenden Dr. Peter Sopp :

„Keine Restriktionen bei der Prozesskostenbeihilfe
 

Antrag:

Die Versammlung der Grünen Ortsverbände STOFF, Hadern, Sendling und Giesing verurteilt die vom Bundesrat auf Initiative von Baden-Württemberg und Niedersachsen in den Bundestag eingebrachte Gesetzesvorlage zur Kürzung der Prozesskostenbeihilfe. Diese Gesetzesvorlage degradiert finanziell schlechter gestellte Menschen zu Bittstellern und erschwert unzulässig den Zugang zum Rechtsystem, z.B. für Klagen gegen Bescheide von Behörden. Die geplanten Regelungen beschneiden damit ein grundlegendes individuelles Recht.

Deshalb bittet die Versammlung Jerzy Montag als Vertreter im Bundestag entsprechend aktiv zu werden und öffentlichkeitswirksame Initiativen anzustoßen bzw. zu unterstützen. Dazu gehören u.a.:

  • eine Anfrage im Bundestag zu den Gründen des Anstiegs der Ausgaben bei den Prozesskostenbeihilfe (u.a. inwieweit dieser Anstieg mit Veränderungen der Regelung der Anwaltskosten, des Anstiegs prekärer finanzieller Lagen und einer veränderten Behördenpraxis der Bewilligung von Sozialleistungen einhergeht und zu welchen Anlässen Prozesskostenbeihilfe beantragt wird und wie hoch die Erfolgsquote liegt).
  • Aktionen zu unterstützen, die gegen die Einschränkung der Prozesskostenbeihilfe gerichtet sind.

Begründung:

Laut Meldung in der Süddeutschen Zeitung vom 8. Juli 2006 haben die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Niedersachsen eine Gesetzesentwurf zur „Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenbeihilfe“ in den Bundesrat eingebracht. Er wurde von ihm verabschiedet (Bundesratsdrucksache 250/06) und dem Bundestag zugeleitet.

Dabei werden u.a. folgende Punkte festgelegt: Prozesskosten erhält nur noch derjenige, der Anspruch auf Sozialhilfe hat (womit z.B. jeder Studierende herausfällt), zur Finanzierung muss jedwedes Einkommen und Vermögen herangezogen werden; der Gewinn aus dem Prozess ist an den Staat abzuführen; geplant ist u.a. eine Einführung eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro und in die Prüfung soll, neben der bisher schon stattfindenden Prüfung der Erfolgsaussichten, auch eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit eingehen. Mit diesen Regelungen werden z.B. Klagen gegen ALG II Bescheide erschwert. Zudem kann dadurch die absurde Situation entstehen, dass die Bedürftigkeit, die eigentlich durch die Klage abgewendet werden sollte, herbeigeführt wird.

Für B'90/Die Grünen ist der freie Zugang zum Rechtsystem ein demokratisches Grundrecht, das zentral für die Realisierung von Bürgerrechten (z.B. auch gegen den Staat) ist und somit nicht aus finanziellen Mitteln eingeschränkt werden (um z.B. unliebsame Klagen gegen Behördenbescheide einzudämmen). Ein Argument, dass ja Verbände oder Interessensorganisationen (z.B. Gewerkschaften) unterstützend wirken, kann nicht greifen, da dieser Zugang ein individuelles Recht unabhängig von irgendwelchen Organisationen ist und auch bleiben muss.

Zur Kostendämpfung haben B'90/Die Grünen bereits immer auf einen Ausbau von „vorgerichtlichen Vermittlern“ verwiesen oder, im Kontext der Behörden, auf Bürgervertretungen. Außerdem muss bereits jetzt schon eine reale Erfolgsaussicht bestehen, um unterstützt zu werden. Eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro wäre durchaus noch vorstellbar, wenn sie im Falle des Erfolgs zurückgezahlt werden würde – die Klage ist ja damit berechtigt gewesen! Im Falle eines Gewinns kann durchaus eine Beteiligung an den Kosten verlangt werden, solange eindeutig der überwiegende Teil bei der klagenden Person verbleibt und kein neuer Unterstützungsbedarf entsteht.

Insgesamt ist der individuelle Zugang zum Rechtsystem unabhängig von der finanziellen Lage einer der zentralen Grundpfeiler unserer demokratischen Gesellschaft, der unabhängig von Bundesland und Haushaltslage gewahrt bleiben muss!

Antragsteller: Peter Sopp


Prompte Reaktion unseres Bundestagsabgeordneten 

Jerzy Montag reagierte sehr schnell und formulierte kurz nach der Sommerpause folgende Stellungnahme für die Grüne Bundestagsfraktion, die wir hier als pdf für sie abgelegt haben.

Die Rede vor dem Bundestag am 11.5.2007 (1. Beratung zu 16/1994) zum Thema: Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterZugang zu Gericht - sozial Schwache nicht ausgrenzen!

(Aktueller Stand: Überwiesen an Rechtsausschuss und Finanzausschuss, A.f. Arbeit und Soziales, A.f. Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Es zeigt sich also, wie gut der Kontakt zu unserem Abgeordneten in Berlin funktioniert und wie schnell Basisinitiativen vom ehemaligen Landesvorsitzenden aufgenommen werden.